Nachdem wir immer wieder gefragt werden, welches Fahrzeug denn nun mit welchem Führerschein bewegt werden kann, hier mal zur Aufklärung:
Der Zweirad-Führerschein
Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn ab 19. Januar 2013 gilt die neue Führerscheinverordnung und bringt Vorteile für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer.
Die neuen Zweiradfahrerlaubnisklassen
- Kleinkrafträder (16 Jahre) max. 50 cm³ und max. 45 km/h oder Elektroantrieb mit max. 4 kW
- Leichtkrafträder (16 Jahre) max. 125 cm³, max. 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg oder Dreiräder bis zu 15 kW
- Stufenklasse (18 Jahre) max. 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg
- Offene Klasse (20 Jahre bei A2 oder Direkteinstieg 24 Jahre), offene Dreiräder (21 Jahre)
Info: Als nationale Regelung bleibt die Mofa-Prüfbescheinigung erhalten. Mofas dürfen weiterhin ab 15 Jahren gefahren werden und weisen bei max. 50 cm³ Hubraum eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf. Vor Ablegen der Prüfung erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung.
Die aktuellen Stufenführerscheinklassen im Überblick
Stufenführerschein bedeutet, dass man für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung sammelt, bevor man in die nächste Leistungsklasse aufsteigt. Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den nächsten Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten. Es besteht hierbei keine Ausbildungspflicht seitens der Fahrschulen, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Natürlich empfiehlt es sich, vor der praktischen Prüfung die Erfahrungen der Fahrschule zur Kontrolle der eigenen Fähigkeiten und zur Korrektur von eingeschlichenen Fehlern zu nutzen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Investition in ein paar Übungseinheiten gegenüber einer eventuell nicht bestandenen Prüfung und verlorenen Gebühren zu bevorzugen.
- Stufe 1: A1 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A keine Beschränkung mehr, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden.
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Schlüsselzahlen in der Spalte 12